Tätigkeitsfeld

Steuerrecht

Legitim weniger Steuern, keine Überraschungen mit dem Finanzamt.

Wir optimieren die Besteuerung von Nichtansässigen und ausländischen Eigentümern in Spanien und vertreten Sie bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt.

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Was wir abdecken

  • Besteuerung von Nichtansässigen (IRNR)
  • Kaufsteuern (Grunderwerbsteuer, MwSt.)
  • Vermögens- und Nachlassplanung
  • Steuererklärungen, Anmeldung und NIE
  • Steuerprüfungen und Rechtsmittel

Womit wir am häufigsten helfen

  • 01Formular 210 (IRNR) für nichtansässige Eigentümer
  • 02Wertzuwachssteuer und Veräußerungsgewinn beim Verkauf
  • 03Besteuerung der Ferienvermietung
  • 043 %-Einbehalt beim Verkauf als Nichtansässiger
  • 05NIE, steuerliche Vertretung und Anmeldung

Häufige Fragen

Welche Steuern zahle ich als nichtansässiger Eigentümer?

Hauptsächlich die jährliche IRNR (Formular 210); wir berechnen und reichen sie ein.

Was wird beim Verkauf als Nichtansässiger einbehalten?

Der Käufer behält 3 % als Vorauszahlung ein; wir kümmern uns ggf. um die Erstattung.

Wie wird die Vermietung meiner Immobilie besteuert?

Das hängt von Ansässigkeit und Mietart ab; wir optimieren Ihre Besteuerung.

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Eine Erstberatung mit dem Anwalt, der Ihr Mandat betreut – in Ihrer Sprache.

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